Ihr Scheidungsanwalt in der Region Filderstadt

Einvernehmliche Scheidung – fair, transparent, ohne Rosenkrieg

Kompetent und unkompliziert in Filderstadt und Umgebung:

Sie möchten Ihre Trennung in Ruhe und ohne Rosenkrieg regeln? Als Fachanwalt für Familienrecht begleite ich Sie strukturiert durch alle Schritte. Mit kostenfreiem Vorgespräch, klarem Kostenvoranschlag und schneller Rückmeldung (i.d.R. innerhalb von 24 Stunden).

Regionale Betreuung für Filderstadt und Umgebung (z.B. Kirchheim unter Teck, Göppingen, Aalen, Schwäbisch Hall, Stuttgart sowie dem Landkreis Heilbronn.)

RA Steffen Hammer Scheidunsmanager
Fachanwalt für Familienrecht Steffen Hammer
Reutlingen

Ihr Scheidungsanwalt in der Region
Filderstadt und Umgebung

Flexibel, schnell und in Ihrer Nähe

Vereinbaren Sie einen Termin, der sich am besten in Ihren Alltag einfügt! Egal ob per E-Mail, telefonisch oder ganz bequem per Videokonferenz.

Wenn Sie den persönlichen Kontakt bevorzugen, empfangen wir Sie gerne direkt vor Ort. Für Mandantinnen und Mandanten aus der Region stehen unsere Kanzleistandorte in Filderstadt, Reutlingen, Ettlingen, Rottweil und Starzach zur Verfügung.

Gerade im Familienrecht, etwa bei einer einvernehmlichen Scheidung, profitieren Sie von kurzfristig verfügbaren Terminen und einer klaren Orientierung über die nächsten Schritte.

 
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin und entscheiden Sie selbst, wie die Beratung stattfinden soll: online, telefonisch, per Video oder persönlich in Ihrer Nähe.

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung in Filderstadt ab?

Online oder persönlich

Kontakt bequem per E-Mail, Telefon oder Video – oder persönlich in meiner Kanzlei vor Ort.

Schnelle Reaktion

Keine langen Wartezeiten. Sie sprechen direkt mit Ihrem Experten für Scheidungen und Familienrecht.

Unkomplizierte Abwicklung

Sie reichen Ihre Scheidung mit wenigen Klicks ein. Ich kümmere mich um den Rest und informiere Sie.

Transparente Kosten

Klarer Überblick über alle Gebühren. Auch Ratenzahlung sind bei mir nach Absprache möglich.

Vertraulich & diskret

Jede Trennung ist individuell. Ich nehme mir Zeit für Sie und wahre stets Ihre Privatsphäre.

Scheidung per Videokonferenz

In vielen Fällen kann die familiengerichtliche Anhörung per Videokonferenz stattfinden. Wir übernehmen den Antrag auf Videoverhandlung, prüfen die formalen Voraussetzungen und bereiten Sie ausführlich vor. Das spart Zeit, Wege und Nerven und dies bei voller Rechtssicherheit.

§ 128a (ZPO) Videoverhandlung

Mehr als

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Familienrechtsverfahren

Diese Spezialisierung ist in Anbetracht des immer komplexer werdenden Rechtssystems notwendig, denn es ist einem Juristen nicht möglich, sich in allen Rechtsgebieten gleichermaßen fort- u. weiterzubilden.
 Ich bin Fachanwalt für Familien- und Strafrecht. Fachanwälte haben neben ihrer volljuristischen Ausbildung und soliden Berufspraxis eine vertiefende Weiterbildung durchlaufen und entsprechende zusätzliche Prüfungen in dem besonderen Fachgebiet abgelegt. Sie sind verpflichtet, sich ständig in Fortbildungsseminaren weiterzubilden.

Wenn Sie einen Spezialisten für ein besonderes Fachgebiet benötigen, ist die Auswahl eines Fachanwaltes deshalb immer die beste Wahl. Gerne betreue ich auch Sie in Ihrer Rechtsangelegenheit, und stelle Ihnen meine Erfahrung aus über zwei Jahrzehnten Berufspraxis zur Verfügung.

Unverbindliche Anfrage für Filderstadt und Umgebung

Ihr Kurzwegweiser durch die Trennung - ohne Rosenkrieg

Einvernehmliche Scheidung – Klarheit, Fairness, Neuanfang:

Dieses Buch zeigt, wie eine Scheidung gelingen kann, ganz ohne Rosenkrieg. Basierend auf dem klaren, praxisnahen Ansatz des Rechtsanwaltes führt es Schritt für Schritt durch den Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung. Von rechtlichen Grundlagen über Unterhalt, Vermögensaufteilung und elterliche Verantwortung bis hin zu emotionalem Loslassen und persönlichem Neubeginn. Hier finden Sie fundiertes Wissen, verständlich erklärt und mit zahlreichen Checklisten sowie Vorlagen direkt anwendbar. Ein unverzichtbarer Ratgeber für alle, die nicht nur auseinandergehen, sondern mit Haltung neu beginnen wollen.

Trennung fair gestalten – ein neuer Anfang mit Klarheit.

Das Taschenbuch können Sie direkt bei Amazon bestellen.

Häufig Fragen zur Scheidung in Filderstadt

Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung benötigen Sie als antragstellender Ehegatte einen Rechtsanwalt. Der andere, der lediglich der Scheidung zustimmt, muss keinen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Dies hat den Vorteil, dass die Scheidungskosten insgesamt auf ein Minimum reduziert werden. Einen „gemeinsamen Rechtsanwalt“ gibt es allerdings nicht. Ein Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten und hat die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen. Allerdings ist er dabei an Ihren Auftrag gebunden.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Parteien über die wesentlichen Punkte einig. Das heißt, sie streiten sich nicht oder lediglich noch um Kleinigkeiten, jedoch sind sie sich darüber einig, dass sie geschieden werden wollen.

Mit dem rechtskräftigen Beschluss können Sie beim Standesamt Ihren alte Nachname wieder annehmen. Die Gebühren hierfür sind gering.

Sobald mir sämtliche notwendigen Unterlagen vorliegen, kann ich für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Die Dauer des Verfahrens hängt davon ab, ob Sie das Trennungsjahr bzw. die zehnmonatige Trennungsphase bereits absolviert haben und ob ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Sofern Sie noch keine drei Jahre verheiratet sind oder Sie den Versorgungsausgleich durch eine notarielle Urkunde ausgeschlossen haben oder beabsichtigen, diesen Ausschluss vor Gericht protokollieren zu lassen, kann der Scheidungstermin innerhalb von etwa zwei Monaten bestimmt werden. Allerdings hängt dies von der Bearbeitungszeit durch das Gericht ab.

Sofern bei Ihnen der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, ist mit einer Verfahrensdauer von mindestens sechs Monaten ab Einreichung des Scheidungsantrages zu rechnen.
Am Tag Ihres Scheidungstermins wird der Scheidungsbeschluss allerdings noch nicht rechtswirksam, sofern im Termin kein zweiter Rechtsanwalt für den Verzicht auf Rechtsmittel auftritt. Die Rechtswirksamkeit tritt erst etwa einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses bei den Parteien ein.

Sobald Sie beschließen, sich zu trennen, beginnt die Trennungszeit. Dabei muss zumindest der eine Ehegatte gegenüber dem anderen äußern, dass er die eheliche Lebensgemeinschaft nicht aufrechterhalten möchte. Daneben müssen auch die äußeren Umstände an die Trennung angepasst werden. Entweder zieht einer von Ihnen aus der Ehewohnung (Wohnung oder Haus) aus oder es findet eine Trennung „von Tisch und Bett“ innerhalb der Immobilie statt.
Dabei haben Sie getrennt zu schlafen, zu essen und Wäsche zu waschen.

Somit liegt noch keine Trennung vor, wenn beispielsweise einer der Parteien inhaftiert ist oder sich für längere Zeit im Ausland aufhält. Denn in einem solchen Fall fehlt es an der notwendigen Äußerung der Parteien, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht aufrecht erhalten zu wollen.