Der Scheidungsmanager
Einvernehmliche Scheidung – fair, transparent, ohne Rosenkrieg
Kompetent und unkompliziert:
Rechtsbeistand für einvernehmliche Scheidungen.
Mit über 20 Jahren Erfahrung im Familien- und Scheidungsrecht stehe ich Ihnen als zuverlässiger Rechtsbeistand zur Seite. In dieser oft emotional belastenden Zeit biete ich Ihnen eine unkomplizierte und zielgerichtete Beratung, um Ihre Scheidung einvernehmlich und fair zu gestalten.
Verlassen Sie sich auf meine Expertise – für eine schnelle, klare und stressfreie Lösung.
Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Gespräch und ein transparentes Kostenangebot.


Ihr Scheidungsanwalt in der Region
Baden Württemberg und bundesweit
Termine flexibel, schnell und nah
Vereinbaren Sie Ihren Termin so, wie es für Sie am besten passt! Egal ob per E‑Mail, telefonisch oder bequem per Videokonferenz.
Auf Wunsch beraten wir Sie auch persönlich vor Ort. Für Mandantinnen und Mandanten mit regionalem Bezug bieten wir Vor‑Ort‑Termine in unseren Kanzleien in Reutlingen, Ettlingen, Rottweil, Filderstadt‑Bonlanden und Starzach an.
Für eine zügige Beratung im Familienrecht, insbesondere bei der einvernehmlichen Scheidung, erhalten Sie kurzfristige Termine und klare nächste Schritte.
Jetzt Termin vereinbaren und die passende Form der Beratung wählen: online, telefonisch, per Video oder persönlich in Ihrer Nähe.
Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?
Online oder persönlich
Kontakt bequem per E-Mail, Telefon oder Video – oder persönlich in meiner Kanzlei vor Ort.
Schnelle Reaktion
Keine langen Wartezeiten. Sie sprechen direkt mit Ihrem Experten für Scheidungen und Familienrecht.
Unkomplizierte Abwicklung
Sie reichen Ihre Scheidung mit wenigen Klicks ein. Ich kümmere mich um den Rest und informiere Sie.
Transparente Kosten
Klarer Überblick über alle Gebühren. Auch Ratenzahlung sind bei mir nach Absprache möglich.
Vertraulich & diskret
Jede Trennung ist individuell. Ich nehme mir Zeit für Sie und wahre stets Ihre Privatsphäre.
Wussten Sie schon?
Auf Wunsch kann die familiengerichtliche Anhörung in vielen Fällen als Videokonferenz stattfinden. Wir übernehmen für Sie den Antrag auf Videoverhandlung, kümmern uns um die formalen Voraussetzungen und bereiten Sie optimal auf die Online-Anhörung vor. So sparen Sie Zeit, vermeiden Anfahrten und bringen Ihre einvernehmliche Scheidung effizient voran.
Mehr als
Familienrechtsverfahren
Diese Spezialisierung ist in Anbetracht des immer komplexer werdenden Rechtssystems notwendig, denn es ist einem Juristen nicht möglich, sich in allen Rechtsgebieten gleichermaßen fort- u. weiterzubilden. Ich bin Fachanwalt für Familien- und Strafrecht. Fachanwälte haben neben ihrer volljuristischen Ausbildung und soliden Berufspraxis eine vertiefende Weiterbildung durchlaufen und entsprechende zusätzliche Prüfungen in dem besonderen Fachgebiet abgelegt. Sie sind verpflichtet, sich ständig in Fortbildungsseminaren weiterzubilden.
Wenn Sie einen Spezialisten für ein besonderes Fachgebiet benötigen, ist die Auswahl eines Fachanwaltes deshalb immer die beste Wahl. Gerne betreue ich auch Sie in Ihrer Rechtsangelegenheit, und stelle Ihnen meine Erfahrung aus über zwei Jahrzehnten Berufspraxis zur Verfügung.
Unverbindliche Anfrage – für eine einvernehmliche Scheidung
Ihr Kurzwegweiser durch die Trennung - ohne Rosenkrieg
Einvernehmliche Scheidung – Klarheit, Fairness, Neuanfang:
Dieses Buch zeigt, wie eine Scheidung gelingen kann, ganz ohne Rosenkrieg. Basierend auf dem klaren, praxisnahen Ansatz des Rechtsanwaltes führt es Schritt für Schritt durch den Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung. Von rechtlichen Grundlagen über Unterhalt, Vermögensaufteilung und elterliche Verantwortung bis hin zu emotionalem Loslassen und persönlichem Neubeginn. Hier finden Sie fundiertes Wissen, verständlich erklärt und mit zahlreichen Checklisten sowie Vorlagen direkt anwendbar. Ein unverzichtbarer Ratgeber für alle, die nicht nur auseinandergehen, sondern mit Haltung neu beginnen wollen.
Trennung fair gestalten – ein neuer Anfang mit Klarheit.
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Häufig gestellte Fragen - FAQ
Wird für die Ehescheidung ein Rechtsanwalt benötigt
Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung benötigen Sie als antragstellender Ehegatte einen Rechtsanwalt. Der andere, der lediglich der Scheidung zustimmt, muss keinen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Dies hat den Vorteil, dass die Scheidungskosten insgesamt auf ein Minimum reduziert werden. Einen „gemeinsamen Rechtsanwalt“ gibt es allerdings nicht. Ein Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten und hat die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen. Allerdings ist er dabei an Ihren Auftrag gebunden.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Parteien über die wesentlichen Punkte einig. Das heißt, sie streiten sich nicht oder lediglich noch um Kleinigkeiten, jedoch sind sie sich darüber einig, dass sie geschieden werden wollen.
Was kostet eine Ehescheidung
Die Kosten einer Ehescheidung sind von den Einkommensverhältnissen der Parteien abhängig. Für gemeinsame minderjährige Kinder können Abschläge vorgenommen werden, genauso für Schulden der Parteien. Wird um Unterhalt oder Zugewinn oder um eine sonstige Angelegenheit gestritten, so bemessen sich die Kosten nach dem Wert des Gegenstands.
a) Gerichtskosten
Die Gerichtskosten werden auf Grundlage des Gegenstandwerts durch Ablesen aus der Gerichtskostentabelle ermittelt. Gerne teile ich Ihnen auf Anfrage die Höhe der voraussichtlichen Kosten mit.
b) Anwaltskosten
Die Kosten eines Anwalts für das Ehescheidungsverfahren setzen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Wesentlichen aus den Anwaltsgebühren, den Auslagen des Anwalts und der darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zusammen.
Dies bedeutet aber auch, dass Sie neben den Rechtsanwaltsgebühren für das Scheidungsverfahren als solches auch mit Gebühren für die weitere Beratung und Vertretung für die Folgesachen wie Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung (sog. Folgesachen) rechnen müssen.
Sie sparen an der falschen Stelle, wenn Sie sich zu diesen Themen nicht beraten lassen. Es wäre auch ein grober Anwaltsfehler, Sie nicht umfassend rechtlich zu beraten, wenn Ihnen dadurch ein rechtlicher – und vor allem finanzieller – Nachteil entsteht.
In meiner über 20-jährigen Berufspraxis habe ich es hunderte Male erlebt, dass Mandanten im Nachhinein Ansprüche geltend machen wollten und dies nicht mehr m glich war. Eine Mandantin verlor EUR 200.000, weil die dreiährige Verjährungsfrist zur Geltendmachung des Zugewinnausgleichs verstrichen war. Ein anderer Mandant dachte, er hätte keinen Ehegattenunterhaltsanspruch, weil er eigenes Einkommen erzielte. Er „verzichtete“ auf mehrere zehntausend Euro. Ich bekomme wöchentlich solche Fälle auf den Tisch.
Machen Sie deshalb diesen Fehler nicht, den andere schon begangen haben. Lassen Sie die Finger von „billigen Scheidungsvertretungen“. Denn dies kann Ihnen sehr teuer kommen. Lassen Sie sich deshalb auch zu den Folgesachen umfassend beraten.
Damit Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommt, vereinbaren wir gerne ein Pauschalhonorar. Sie behalten die Kostenübersicht und werden sowohl in der Scheidungsangelegenheit, als auch in den außergerichtlichen Folgesachen umfassend betreut und beraten.
Wie spare ich Scheidungskosten
Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung können Sie dann Scheidungskosten sparen, sofern nur Sie als Antragstellerpartei einen Rechtsanwalt beauftragen. In diesem Fall können Sie untereinander schriftlich vereinbaren, dass jede Partei die Hälfte der Anwaltskosten übernimmt.
Wie lange dauert das Scheidungsverfahren
Sobald mir sämtliche notwendigen Unterlagen vorliegen, kann ich für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Die Dauer des Verfahrens hängt davon ab, ob Sie das Trennungsjahr bzw. die zehnmonatige Trennungsphase bereits absolviert haben und ob ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Sofern Sie noch keine drei Jahre verheiratet sind oder Sie den Versorgungsausgleich durch eine notarielle Urkunde ausgeschlossen haben oder beabsichtigen, diesen Ausschluss vor Gericht protokollieren zu lassen, kann der Scheidungstermin innerhalb von etwa zwei Monaten bestimmt werden. Allerdings hängt dies von der Bearbeitungszeit durch das Gericht ab.
Sofern bei Ihnen der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, ist mit einer Verfahrensdauer von mindestens sechs Monaten ab Einreichung des Scheidungsantrages zu rechnen.
Am Tag Ihres Scheidungstermins wird der Scheidungsbeschluss allerdings noch nicht rechtswirksam, sofern im Termin kein zweiter Rechtsanwalt für den Verzicht auf Rechtsmittel auftritt. Die Rechtswirksamkeit tritt erst etwa einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses bei den Parteien ein.