Ich bin seit Dezember 2000 als Rechtsanwalt zugelassen und trete bundesweit auf. Dabei habe ich schon früh den Schritt hin zu einer möglichst weitgehenden Spezialisierung vollzogen.
Diese Spezialisierung ist in Anbetracht des immer komplexer werdenden Rechtssystems notwendig, denn es ist einem Juristen nicht möglich, sich in allen Rechtsgebieten gleichermaßen fort- u. weiterzubilden. Ich bin Fachanwalt für Familien- und Strafrecht. Fachanwälte haben neben ihrer volljuristischen Ausbildung und soliden Berufspraxis eine vertiefende Weiterbildung durchlaufen und entsprechende zusätzliche Prüfungen in dem besonderen Fachgebiet abgelegt. Sie sind verpflichtet, sich ständig in Fortbildungsseminaren weiterzubilden.
Wenn Sie einen Spezialisten für ein besonderes Fachgebiet benötigen, ist die Auswahl eines Fachanwaltes deshalb immer die beste Wahl. Gerne betreue ich auch Sie in Ihrer Rechtsangelegenheit, und stelle Ihnen meine Erfahrung aus über zwei Jahrzehnten Berufspraxis zur Verfügung.
Ihr Rechtsanwalt Steffen Hammer
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Steffen Hammer
Ihr Fachanwalt für Familienrecht