Ihr Scheidungsanwalt in der Region Ettlingen

Einvernehmliche Scheidung – fair, transparent, ohne Rosenkrieg

Kompetent und unkompliziert in Ettlingen und Umgebung:

Sie möchten Ihre Trennung in Ruhe und ohne Rosenkrieg regeln? Als Fachanwalt für Familienrecht begleite ich Sie strukturiert durch alle Schritte. Mit kostenfreiem Vorgespräch, klarem Kostenvoranschlag und schneller Rückmeldung (i.d.R. innerhalb von 24 Stunden).

Regionale Betreuung für Ettlingen und Umgebung (z. B. Karlsruhe, Baden-Baden, Offenburg, Heidelberg und Mannheim.)

RA Steffen Hammer Scheidunsmanager
Fachanwalt für Familienrecht Steffen Hammer
Reutlingen

Ihr Scheidungsanwalt in der Region
Ettlingen und Umgebung

Beratung einfach, schnell und regional

Planen Sie Ihren Termin so, wie es in Ihren Alltag passt! Egal ob per E-Mail, telefonisch oder bequem online per Videokonferenz.

Wenn Sie den persönlichen Austausch bevorzugen, empfangen wir Sie gerne in einer unserer Kanzleien in Reutlingen, Ettlingen, Rottweil, Filderstadt‑Bonlanden und Starzach an.

Gerade im Familienrecht, insbesondere bei einer einvernehmlichen Scheidung, sichern wir Ihnen zeitnahe Termine und eine klare Struktur für die nächsten Schritte.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin und wählen Sie die passende Form: telefonisch, per Video, online oder direkt vor Ort in Ettlingen.

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung in Ettlingen ab?

Online oder persönlich

Kontakt bequem per E-Mail, Telefon oder Video – oder persönlich in meiner Kanzlei vor Ort.

Schnelle Reaktion

Keine langen Wartezeiten. Sie sprechen direkt mit Ihrem Experten für Scheidungen und Familienrecht.

Unkomplizierte Abwicklung

Sie reichen Ihre Scheidung mit wenigen Klicks ein. Ich kümmere mich um den Rest und informiere Sie.

Transparente Kosten

Klarer Überblick über alle Gebühren. Auch Ratenzahlung sind bei mir nach Absprache möglich.

Vertraulich & diskret

Jede Trennung ist individuell. Ich nehme mir Zeit für Sie und wahre stets Ihre Privatsphäre.

Scheidung per Videokonferenz

In vielen Fällen kann die familiengerichtliche Anhörung per Videokonferenz stattfinden. Wir übernehmen den Antrag auf Videoverhandlung, prüfen die formalen Voraussetzungen und bereiten Sie ausführlich vor. Das spart Zeit, Wege und Nerven und dies bei voller Rechtssicherheit.

§ 128a (ZPO) Videoverhandlung

Mehr als

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Familienrechtsverfahren

Diese Spezialisierung ist in Anbetracht des immer komplexer werdenden Rechtssystems notwendig, denn es ist einem Juristen nicht möglich, sich in allen Rechtsgebieten gleichermaßen fort- u. weiterzubilden.
 Ich bin Fachanwalt für Familien- und Strafrecht. Fachanwälte haben neben ihrer volljuristischen Ausbildung und soliden Berufspraxis eine vertiefende Weiterbildung durchlaufen und entsprechende zusätzliche Prüfungen in dem besonderen Fachgebiet abgelegt. Sie sind verpflichtet, sich ständig in Fortbildungsseminaren weiterzubilden.

Wenn Sie einen Spezialisten für ein besonderes Fachgebiet benötigen, ist die Auswahl eines Fachanwaltes deshalb immer die beste Wahl. Gerne betreue ich auch Sie in Ihrer Rechtsangelegenheit, und stelle Ihnen meine Erfahrung aus über zwei Jahrzehnten Berufspraxis zur Verfügung.

Unverbindliche Anfrage für Ettlingen und Umgebung

Ihr Kurzwegweiser durch die Trennung - ohne Rosenkrieg

Einvernehmliche Scheidung – Klarheit, Fairness, Neuanfang:

Dieses Buch zeigt, wie eine Scheidung gelingen kann, ganz ohne Rosenkrieg. Basierend auf dem klaren, praxisnahen Ansatz des Rechtsanwaltes führt es Schritt für Schritt durch den Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung. Von rechtlichen Grundlagen über Unterhalt, Vermögensaufteilung und elterliche Verantwortung bis hin zu emotionalem Loslassen und persönlichem Neubeginn. Hier finden Sie fundiertes Wissen, verständlich erklärt und mit zahlreichen Checklisten sowie Vorlagen direkt anwendbar. Ein unverzichtbarer Ratgeber für alle, die nicht nur auseinandergehen, sondern mit Haltung neu beginnen wollen.

Trennung fair gestalten – ein neuer Anfang mit Klarheit.

Das Taschenbuch können Sie direkt bei Amazon bestellen.

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Bei geringem Einkommen bzw. bei erheblichen Schulden, k nnen die Parteien Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dies bedeutet, dass die Gebühren des eigenen Rechtsanwalts und der Gerichtskostenanteil von der Staatskasse getragen werden. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass das Gericht Verfahrenskostenhilfe auf Raten bewilligt. Dies bedeutet, dass die Partei lediglich ein zinsfreies Darlehen erhält. Dabei können bis zu 48 Monatsraten festgesetzt werden. Die Höhe der Raten wird durch das Gericht festgelegt. Allerdings ist zu beachten, dass die gegnerischen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten durch die Verfahrenskostenhilfe nicht abgedeckt sind. In der Regel stellt der Rechtsanwalt für den Mandanten den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe und reicht den entsprechenden Fragebogen bei Gericht ein.

Bei uns kommen Sie nicht auf die lange Warteliste. Gerne können wir einen kurzfristigen Termin vereinbaren. Sie erreichen uns auch telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer:  0800 999 22 01.

Die Kosten einer Ehescheidung sind von den Einkommensverhältnissen der Parteien abhängig. Für gemeinsame minderjährige Kinder können Abschläge vorgenommen werden, genauso für Schulden der Parteien. Wird um Unterhalt oder Zugewinn oder um eine sonstige Angelegenheit gestritten, so bemessen sich die Kosten nach dem Wert des Gegenstands.

a) Gerichtskosten

Die Gerichtskosten werden auf Grundlage des Gegenstandwerts durch Ablesen aus der Gerichtskostentabelle ermittelt. Gerne teile ich Ihnen auf Anfrage die Höhe der voraussichtlichen Kosten mit.

b) Anwaltskosten

Die Kosten eines Anwalts für das Ehescheidungsverfahren setzen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Wesentlichen aus den Anwaltsgebühren, den Auslagen des Anwalts und der darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zusammen. Dies bedeutet aber auch, dass Sie neben den Rechtsanwaltsgebühren für das Scheidungsverfahren als solches auch mit Gebühren für die weitere Beratung und Vertretung für die Folgesachen wie Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung (sog. Folgesachen) rechnen müssen. Sie sparen an der falschen Stelle, wenn Sie sich zu diesen Themen nicht beraten lassen. Es wäre auch ein grober Anwaltsfehler, Sie nicht umfassend rechtlich zu beraten, wenn Ihnen dadurch ein rechtlicher – und vor allem finanzieller – Nachteil entsteht.

In meiner über 20-jährigen Berufspraxis habe ich es hunderte Male erlebt, dass Mandanten im Nachhinein Ansprüche geltend machen wollten und dies nicht mehr m glich war. Eine Mandantin verlor EUR 200.000, weil die dreiährige Verjährungsfrist zur Geltendmachung des Zugewinnausgleichs verstrichen war. Ein anderer Mandant dachte, er hätte keinen Ehegattenunterhaltsanspruch, weil er eigenes Einkommen erzielte. Er „verzichtete“ auf mehrere zehntausend Euro. Ich bekomme wöchentlich solche Fälle auf den Tisch.

Machen Sie deshalb diesen Fehler nicht, den andere schon begangen haben. Lassen Sie die Finger von „billigen Scheidungsvertretungen“. Denn dies kann Ihnen sehr teuer kommen. Lassen Sie sich deshalb auch zu den Folgesachen umfassend beraten.

Damit Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommt, vereinbaren wir gerne ein Pauschalhonorar. Sie behalten die Kostenübersicht und werden sowohl in der Scheidungsangelegenheit, als auch in den außergerichtlichen Folgesachen umfassend betreut und beraten.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht lediglich für Sie als Antragsteller Anwaltszwang. Beauftragt die Gegenseite keinen eigenen Rechtsanwalt, so haben in der Regel Sie als antragstellende Partei die Kosten ihres Rechtsanwalts alleine zu tragen. Die Gerichtskosten werden in der Regel gegenseitig aufgehoben, dies bedeutet, dass beide Parteien die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen haben. Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, sofern die Antragsgegnerpartei gegenüber der Antragstellerpartei zum Unterhalt verpflichtet ist. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass die Antragstellerpartei ihre Rechtsanwaltskosten über einen so genannten Prozesskostenvorschuss vom Antragsgegner verlangt. Sie haben aber auch die Möglichkeit, eine schriftliche Vereinbarung über die Kostentragung zu vereinbaren. Gerne unterstütze ich Sie dabei.